Beglaubigte Übersetzungen und ihre Anerkennung
Die Dienste eines Übersetzers oder eines Übersetzungsbüro in Anspruch zu nehmen, ist Vertrauenssache. Wer Schriftstücke in eine ihm unbekannte Sprache übersetzen lässt, muss sicher sein, dass diese Übersetzung dem Originaltext entspricht. Da man Übersetzungen meistens für amtliche Zwecke benötigt, muss bei der Auswahl des Übersetzers darauf geachtet werden, dass er vom Gericht als vereidigter Übersetzer zugelassen ist.
Amtliche Urkunden, Verträge oder Diplome beziehungsweise Ausweispapiere sind die Dokumente, die am häufigsten einer Übersetzung bedürfen. Damit die Beglaubigung amtlich anerkannt wird, muss der Übersetzer den Nachweis erbringen, entsprechende Befugnisse zu haben.
Dies dokumentiert er unter anderem durch den Beglaubigungsstempel und seine Unterschrift am Ende der Übersetzung. Das Siegel bestätigt, dass der Inhalt der Übersetzung mit dem Text des Originaldokumentes übereinstimmt. In Deutschland ist es relativ einfach, einen amtlich anerkannten Übersetzer zu finden.
Hierzu genügt eine Anfrage beim für den Bezirk zuständigen Gericht.
Ihr Übersetzungsbüro in München
Es kann notwendig werden, eine Übersetzung im Ausland anfertigen zu lassen. Generell gibt es in fast allen Ländern vereidigte Übersetzer. Es kann sogar vorkommen, dass ein Übersetzer in mehreren Ländern als amtlich beeidet gilt, wenn er mehrere Sprachkombinationen abdeckt. Vor der Zulassung als amtlich vereidigter Übersetzer muss der Anwärter eine Prüfung bestehen, die vom zuständigen Gericht abgenommen wird.
Die Tatsache, dass eine Übersetzung amtlich beeidet wurde, führt nicht automatisch dazu, dass das Dokument dort, wo es gebraucht wird, auch anerkannt wird. Grundsätzlich ist dies in der Regel nur dann der Fall, wenn die Länder (Ausgangsland des Originaldokuments und Land, in dem die Übersetzung erstellt wird) ein Abkommen miteinander geschlossen haben.
Eine Voraussetzung für die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung kann sein, dass der Übersetzer in beiden Ländern amtlich zugelassen ist. Es genügt unter Umständen nicht, wenn die Zulassung in einem Land des gleichen Sprachraums erfolgte. In der Praxis bedeutet das, eine deutsch-spanische Übersetzung kann in Spanien anerkannt, in Argentinien aber zum Beispiel abgelehnt werden.